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Abmahnung bekommen

Das Undenkbare wird wahr: Sie bekommen eine Abmahnung.

Jetzt gilt es, besonnen zu reagieren, nicht sofort zum Telefon zu greifen und erst einmal zu überlegen, wie Sie jetzt vorgehen möchten. Wer sich beherrscht, kann die Folgen der Abmahnung mildern und muss nicht unbedingt mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen. Wer aber seinem Frust ungezähmt nachgibt, kann mit einer im Anschluss eintreffenden Kündigung rechnen und verschlimmert so das Problem spürbar.

Was können und müssen Sie tun?

Sehen Sie die Abmahnung als das, was sie wirklich ist. Es handelt sich um eine Verwarnung und nicht um die Kündigung, durch die Sie den Job verlieren. Doch wenn Sie jetzt falsch reagieren, bewirken Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie mit Besonnenheit und Überlegung erzielen können und riskieren im schlimmsten Fall wirklich eine Kündigung. Nehmen Sie das Schreiben ernst und wenn es zum Gespräch mit dem Vorgesetzten kommt, bleiben Sie ruhig. Überlegen Sie, ob die Abmahnung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist. Im letzteren Fall ist es ratsam, sich mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Mit erfahrener Unterstützung erreichen Sie im Regelfall mehr als mit Eigeninitiative, vor allem wenn Sie eine hitzige Diskussion nicht ausschließen können.

Was sollten Sie beim Erhalt einer Abmahnung unterlassen?

Greifen Sie keinesfalls umgehend zum Telefonhörer, um Ihrem Frust Luft zu machen. Versuchen Sie vor allem ruhig zu bleiben. Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Eine Anerkennung Ihrer Schuld und die Akzeptanz des Schreibens müssen Sie nicht unterzeichnen, da diese Unterschrift als Schuldanerkenntnis und Berechtigung der Abmahnung gewertet wird.

Folgende Dinge sollten Sie beachten, wenn Sie reagieren und Ihre Situation nicht durch Worte oder Schriftstücke verschlimmern möchten:

Wenn es Fehler im Anschreiben gibt, sprechen Sie den Arbeitgeber ruhig darauf an.

Übereilen Sie die Unterzeichnung nicht und begeben sich nicht in die Schuldposition, wenn es gegenteilige Beweise gibt.

Sprechen Sie nicht mit Kollegen über den Erhalt und Inhalt der Abmahnung.

Reden Sie nicht über Ihren Chef und tendieren Sie niemals zu Beschimpfungen.

Setzen Sie alles daran, das Verhältnis mit dem Arbeitgeber nicht zu zerrütten und legen Sie den Grundstein für eine gütliche Einigung und ein Gespräch, in dem sich verschiedene angesprochene Punkte klären lassen.

Ihre Ruhe, die Sie unbedingt ausstrahlen und verinnerlichen sollten, leistet den wichtigsten Beitrag für den weiteren Umgang zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Auch wenn die Abmahnung ärgerlich ist und ernst genommen werden muss: Sie ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen.

Professionell mit der Abmahnung umgehen

Geben Sie sich ein paar Tage Zeit und überlegen, wie Sie vorgehen und welche Mittel Sie in Bezug auf die Abmahnung ergreifen möchten. Hier greift die Devise, dass Sie unbedingt „eine Nacht darüber schlafen“ und nicht voreilig handeln sollten. Denken Sie daran: Worte, die Sie aus der Wut heraus sagen, können später kaum zurückgenommen werden. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, schalten Sie einen Anwalt ein und betrauen diesen mit der Abwicklung der Angelegenheit. Eine Beratung ist oftmals schon ausreichend. Dadurch gewinnen Sie auch Zeit, so dass Sie sich sammeln und ganz in Ruhe ins Gespräch mit dem Arbeitgeber gehen oder dieses über Ihren Rechtsbeistand führen lassen können.

Juristische Konsequenzen: Steht die Abmahnung in der Personalakte und in der Beurteilung?

In der Personalakte ist die Abmahnung eingetragen. Dagegen können Sie sich nicht wehren, wenn es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt. Anders sieht es beim Arbeitszeugnis aus. Möchten Sie das Arbeitsverhältnis beenden oder folgt der Abmahnung eine Kündigung, darf Ihnen der Arbeitgeber für Ihren weiteren Berufsweg keine Steine in den Weg legen. Wird die Abmahnung im Arbeitszeugnis erwähnt, können Sie ein korrigiertes Zeugnis verlangen. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht darauf eingehen und die Abmahnung nicht aus dem Arbeitszeugnis löschen, können Sie auch hier rechtlich dagegen vorgehen und über einen Anwalt eine Abänderung der Beurteilung einfordern.

Fazit

Abmahnungen sorgen immer für Frust. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich in den ersten Tagen nach dem Erhalt des Schreibens nicht in die direkte Konfrontation begeben, sondern versuchen, wenn sich die ersten Emotionen gelegt haben, ein sachliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu führen. Bei verhärteten Fronten: ein Anwalt hilft!

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