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Menschen mit Handicap einstellen

Warum es sich für Sie lohnt, Menschen mit Behinderung einzustellen.

Unternehmen, die Diversity leben, kommen früher oder später auch zu der Frage, ob sie ihre Belegschaft durch „Menschen mit Behinderung“, „Menschen mit Handicap“ oder „gehandicapte Person“ verstärken können, sollen, wollen. Denn viele Menschen pflegen Vorurteile gegenüber Behinderten und Schwerbehinderten, weil sie ihnen pauschal eine geringere Leistungsfähigkeit und die Verursachung hoher Kosten unterstellen. Doch das sind in den meisten Fällen tatsächlich nur Vorurteile. Oft ist genau das Gegenteil der Fall. Denn behinderte Menschen einzustellen, kann für ein Unternehmen auch zahlreiche Vorteile bringen.

Motivation
Menschen mit Behinderung zeichnen sich meist durch eine besonders hohe Motivation aus.

Leistungsfähigkeit
Behinderung schließt Hochleistung nicht aus. Denken Sie mal an Stephen Hawking. Die Aufgabe eines cleveren Managements ist es, behinderte Menschen – wie alle anderen Mitarbeiter auch – dort einzusetzen, wo sie ihr Können optimal im Sinne der Firma einbringen können.

Verbesserung des Betriebsklimas
In vielen Fällen verbessert sich in Unternehmen die soziale Kompetenz aller Mitarbeiter, wenn Menschen mit Handicap eingestellt werden. Zudem tragen sie zu einem starken Team-Gefühl bei.

Verbessertes Image
Unternehmen, die Wert auf Diversity legen und dies auch nach außen kommunizieren, sind beliebt bei vielen Zielgruppen, was Umsätze steigert.

Sind Sie verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen?

Nein. Niemand kann Sie zwingen, Menschen mit einem Handicap einzustellen. Jedoch sind Sie verpflichtet, eine Abgabe zu zahlen, wenn Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt und Sie nicht mindestens fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten besetzen. Bei Schwerbehinderten liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Rede ist von der sogenannten Ausgleichsabgabe oder Schwerbehindertenabgabe.

Dieses Geld wird u.a. über einen Fond des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung behinderter Menschen eingesetzt. So beteiligen sich alle Unternehmen an dem wichtigen gesellschaftlichen Thema Inklusion.

Die konkrete Höhe der Abgabe richten sich für Sie danach, wie viel Prozent der mit Behinderten zu besetzenden Stellen in Ihrem Unternehmen unbesetzt sind:

Bei weniger als zwei Prozent betragen die Abgaben 320 € pro unbesetzter Stelle.

Zwischen zwei und drei Prozent sind es 220 €.

Zwischen drei und fünf Prozent beträgt die Abgabe 125 €.

Die Abgaben können also in Summe – je nach Größe des Unternehmens – empfindlich hoch sein.

Die Meldung erfolgt durch Sie. Nutzen Sie hierfür das elektronische Anzeigeverfahren Elan oder die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie darauf, die Meldung bis zum 31. März des Folgejahres durchzuführen.

Übrigens: Wenn Sie einen Menschen mit Schwerbehinderung in Ihrem Unternehmen ausbilden, wird die Stelle bei den Abgaben zu Ihren Gunsten doppelt angerechnet. Dies gilt darüber hinaus noch für ein weiteres Jahr nach der Ausbildung, wenn der schwerbehinderte Auszubildende von Ihnen übernommen wird.

Gibt es staatliche Zuschüsse, wenn Sie Behinderte einstellen?

Ja, Ihnen stehen zahlreiche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen. So werden Ihnen zum Beispiel für den Zeitraum von maximal drei Monaten innerhalb der Probezeit alle Personalkosten als Eingliederungszuschuss von der Agentur für Arbeit erstattet, sofern dies die Arbeitsmarktchancen des Behinderten verbessert.
Über einen Zeitraum von 24 Monaten können Ihnen zudem bis zu 70 Prozent des Gehalts erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei einfach teilhaben.

Welche behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Sie sonst noch erhalten können, erfahren Sie hier.

Was können Sie tun, damit sich Menschen mit Behinderung in Ihrem Unternehmen bewerben?

Zum einen können Sie dies in Ihren Stellenanzeigen explizit kommunizieren, zum anderen können Sie Ihre Stellenangebote in speziellen Jobbörsen für Menschen mit Handicap veröffentlichen, zum Beispiel bei capjob.de.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber dem behinderten Mitarbeiter?

Der Mitarbeiter muss seinen Arbeitsvertrag selbstverständlich erfüllen. Wer als Schwerbehinderter gilt, kann generell Überstunden nachteilsfrei ablehnen. Um Überstunden handelt es sich dann, wenn bei einer Fünf-Tage-Woche täglich über acht Stunden gearbeitet wird. Dies sollten Sie in Ihre Planungen unbedingt einbeziehen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, dem schwerbehinderten Mitarbeiter fünf zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.

Falls Sie dem Mitarbeiter kündigen wollen, müssen Sie dies – ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten – über das Integrationsamt tun. Mit einer nachvollziehbaren Begründung stellt sich dieses jedoch nicht in den Weg.

Falls Sie Zuschüsse in Anspruch nehmen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den behinderten Mitarbeiter über eine eventuell festgelegte Förderdauer hinaus beschäftigen.

Gibt es Lohnunterschiede im Vergleich zu nicht-behinderten Arbeitnehmern?

Wer Behinderte einstellen möchte, muss ihnen nicht mehr Lohn zahlen als anderen Mitarbeitern. Jedoch profitieren Menschen mit Behinderung je nach Schweregrad von einem höheren Steuerfreibetrag.

Dürfen Sie Behinderte befristet einstellen?

Ja, dies ist möglich. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist auch bei behinderten Mitarbeitern keine Kündigung erforderlich, sofern Sie diese nicht über die Befristung hinaus beschäftigen.

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